Mehr Klimaschutz und weniger Emissionen
- das ist das Ziel der EED –
Damit verbunden ist eine Novellierung der Heizkostenverordnung.
Die Richtlinie definiert eine Anforderung an die Fernablesbarkeit von Zählern und Heizkostenverteilern für die Wärme-, Kälte- und Trinkwasserversorgung. Als "fernablesbar" gelten Lösungen, bei denen kein Zugang zu den einzelnen Wohnungen erforderlich ist.
MieterInnen sollen zu einem bewussteren Umgang mit Heizenergie und Wasser animiert werden; dabei helfen sollen regelmäßige Informationen im Rahmen der sog. unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI).
Gerne beraten wir Sie zum Thema „Ausstattung der Liegenschaft mit Funksystemen“ und dem in diesem Zusammenhang benötigten Gateway.
Wir sind ein regionales, familiengeführtes, modernes Dienstleistungsunternehmen und bieten alle Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Erstellung von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen inklusive, Ausstattung der Liegenschaften mit Messgeräten und Rauchwarnmeldern an. Messgeräte können gekauft oder angemietet werden. Daneben umfasst unser Service die Durchführung von Legionellenuntersuchungen gemäß der Trinkwasserverordnung, sowie die Erstellung von Energieausweisen.
Als Mitgliedsunternehmen des DEUMESS e. V., einem Verband mittelständischer Messdienstunternehmen in Deutschland, haben wir uns höchster Qualität zur Abrechnung von Wasser und Wärme verpflichtet; eine stetige Weiterbildung sowie die konsequente Nutzung des Branchennetzwerkes garantieren einen kontinuierlichen Wissenstransfer, von dem unsere Kunden profitieren.
Das Einzugsgebiet erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Schwäbischen Alb sowie Teile des Großraums Stuttgart. Objekte mit weiterer Entfernung, gerne auf Anfrage.
Wir bieten für jeden Einsatzbereich geeignete, präzise Messgeräte samt Funksystemen zur Verbrauchserfassung an.
Hierbei setzen wir auf namhafte Hersteller, wodurch eine hohe Qualität, Akzeptanz und Rechtssicherheit der verarbeiteten Daten in der Abrechnung sichergestellt werden soll.
Für Sie als Eigentümer entsteht durch die Ausrüstung Ihrer Immobilie mit Messgeräten keine finanzielle Belastung.
Wir bieten Miet- und Wartungsverträge. Kosten hierfür sind gemäß der Heizkostenverordnung auf die Nutzer umlagefähig. Wir beraten Sie gerne und erstellen eine Bedarfsaufstellung sowie ein entsprechendes Angebot.
Machen Sie sich nicht angreifbar – Rechtssicherheit fängt bei den eingesetzten Messgeräten zur Verbrauchserfassung an; auch im Hinblick auf die 2018 novellierte EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) sowie das Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die Mess- und Eichverordnung (MessEV).
Rauchwarnmelder
Rauchwarnmelder funktionieren ähnlich wie ein Frühwarnsystem, das heißt: Schon unmittelbar im Entstehen eines Brandherdes in der Wohnung, greift der Schutz des Rauchmelders.
Kohlenmonoxidmelder
Kohlenmonoxid entsteht bei unvollständiger Verbrennung kohlenstoffhaltiger Materialien wie Gas, Öl, Holz usw. Kohlenmonoxidmelder kontrollieren den CO-Gehalt der Umgebungsluft und warnen zuverlässig, sobald Gefahr droht.
Jährlich werden in den Liegenschaften Ablesungen der Verbrauchsdaten durch unser Außendienstteam vorgenommen.
Die notwendigen Unterlagen, die von Seiten der Hausverwaltung oder des Eigentümers einzusenden sind, können sowohl klassisch in Papierform eingesendet als auch bequem über unser „Online Service“-Modul digital hochgeladen werden.
Die Daten werden dann von uns sorgfältig geprüft und verarbeitet, um entsprechend den Vorgaben der Heizkostenverordnung hieraus eine nachvollziehbare und rechtssichere Heiz- und Nebenkostenabrechnung zu erstellen.
Danach werden sowohl Gesamtabrechnungen, als auch Einzelabrechnungen für die jeweiligen Nutzer zur Verfügung gestellt.
Trinkwasser unterliegt in Deutschland strengen Kontrollen. Die Trinkwasserverordnung – TrinkwV regelt in diesem Zusammenhang u. A. die Vorschriften zur Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen.
Unsere Mitarbeiter sind durch entsprechende Zertifizierungen zur Abnahme der Wasserproben befähigt.
Gemeinsam mit einem kooperierenden, zugelassenen Labor bieten wir Ihnen einen umfassenden Service zur Erfüllung der Vorschriften der Trinkwasserverordnung.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis ist ein Dokument, das Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes liefern soll.
Die Ausstellung und Bereithaltung von verbrauchsorientierten Energieausweisen wurde mit der Energiesparverordnung 2007 zur Pflicht.
Alle neu zu erstellenden verbrauchsorientierten Energieausweise müssen dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) entsprechen.
Wir erledigen die Erstellung des von Ihnen benötigten verbrauchsorientierten Energieausweises in Kooperation mit einem zuverlässigen Anbieter innerhalb 3-4 Tagen.
Online-Tool für Hausverwaltungen/Eigentümer
Sollten Sie noch keinen Zugang haben, treten Sie gerne mit uns in Kontakt, wir richten Ihnen einen Account ein.
Nutzer-/Mieterwechsel
Gerne lassen wir Ihnen ein vorbereitetes Formular mit den abzulesenden Geräten für die jeweilige Wohnung zukommen. Nehmen Sie einfach telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf. Dieser Service ist selbstverständlich kostenlos.
Sollten Sie eine Zwischenablesung durch einen unserer Mitarbeiter wünschen, bieten wir Ihnen auch dies (kostenpflichtig) an. Die Preise richten sich nach unserer aktuellen Preisliste. Wir bitten um Kontaktaufnahme per Email.